Honorar
Gültig
ab 10.01.2017
Für
allgemeine Sachverständigenleistungen
ist keine Kostenordnung verbindlich. Die Honorare können frei
vereinbart
werden.
Für allgemeine Beratungen und
Gutachten werden von
mir folgende Kostensätze angewendet:
Ortstermine,
Beratungen, Gutachtenerstellung, Anfahrt
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je Stunde
(angef. 0,5 h)
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96
€
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je
km
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0,70 €
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Materialuntersuchungen,
chemische Analytik,
Blower-Door-Test
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nach Aufwand
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in
den Verrechnungssätzen
enthalten sind i.d.R. allgemeine Bürokosten, Telefon, Porto,
schriftliche Gutachten
in zweifacher Ausfertigung (weitere
Ausfertigungen 1,00 €/DIN A4 Seite incl. Fotos und Pläne)
Als Mindestrechnungbetrag wird 180 € je Auftrag berechnet.
Bei Ortsterminen an Samstagen, Sonntagen oder ges. Feiertagen wird eine
Pauschale von 50 € als Zuschlag berechnet.
Auf die Honorarsätze entfällt keine
Umsatzsteuer gemäß
§ 19(1) UStG
Vor Auftragserteilung wird i.d.R.
ein Kostenangebot erstellt.
Honorare
für Wertermittlungen siehe Seite Wertermittlung
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