Dipl.-Ing. Martin Knauber               Sachverständiger für

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Luftdichtheit

                               

Die einem Wohngebäude zugeführte Energie wird vor allem auf zwei Wegen wieder an die Umwelt abgegeben:

 

1.       Wärmeleitung durch die äußere Gebäudehülle

2.       Austausch warmer Innenluft gegen kühle Außenluft

 

Den Wärmeverlusten nach 1 wird mit Wärmedämmmaßnahmen im Rahmen technischer und wirtschaftlicher Grenzen begegnet.

Der Luftaustausch besteht aus den Komponenten gezielte Wohnungslüftung und Verluste aufgrund mangelnder Luftdichtigkeit der Gebäudehülle.

 

Obwohl das Erstellen einer luftdichten Gebäudehülle schon immer Bestandteil der technischen Regelwerke war, ist diesem Aspekt erst in den letzten Jahren verstärkte Beachtung geschenkt worden. Je besser die Wärmedämmung eines Gebäudes ist, umso höher ist der Anteil der Wärmeverluste auf dem Luftwege. Das heißt, es ist umso wichtiger hier mit Verbesserungen anzusetzen, wenn man den Energieverbrauch senken will.

 

Natürlich ist in bewohnten Gebäuden immer ein Mindestluftwechsel erforderlich um ausreichend Sauerstoff zuzuführen und Luftfeuchtigkeit und Gerüche abzuführen. Dieser Mindestluftwechsel beträgt ca. 0,3 bis 0,4 [1/h] (d.h. dass 30 % des gesamten Luftvolumens pro Stunde ausgetauscht wird)  und sollte durch gezielte Fensterlüftung bzw. automatische Lüftungsanlagen erfolgen.

 

Für richtiges Lüften gilt:

 

Für ausreichenden Luftaustausch sorgen aber Wärmeverluste gering halten.

Das geht am besten über die sog. Stoßlüftung.

Detaillierte Erläuterungen dazu unter Links.

 

 

Aufgrund der immer vorhandenen Gebäudeundichtigkeiten stellt sich oft ein unkontrollierter höherer Luftwechsel ein.

 

 

 

 

Undichtigkeiten ergeben sich erfahrungsgemäß vor allem an folgenden Stellen:

 

*   Fenster, Türen                                   

*   Dachbodenluken                                                       

*   Innenabdichtung von ausgebauten Dächern             

*   Kamine, Öfen

*   Installationsschächte

*   Luftschächte

*   Wandaufbau                                                  

 

Etliche Undichtigkeiten kann der Fachmann aufgrund seiner Erfahrung sofort erkennen und lokalisieren. Bei kleineren Fehlern oder diffusen Austrittsstellen ist die Durchführung eines Blower-Door-Testes erforderlich.

 

Blower-Door-Test

 

 

Der Blower-Door-Test ist ein standardisiertes Verfahren zur Bestimmung der Luftdichtheit eines Gebäudes.

Beim BDT wird in eine Tür- oder Fensteröffnung ein drehzahlregelbares Gebläse eingesetzt und zum Rahmen hin abgedichtet. Bei ansonsten geschlossenem Gebäude wird Luft hineingeblasen, bis sich ein konstanter Überdruck (50 Pa) einstellt. Dann wird das Volumen des Luftstromes gemessen. Als Ergebnis ergibt sich der n50 Wert (Luftwechselrate bei 50 Pa Überdruck), der das Maß der Luftdichtheit darstellt. In der Praxis stellen sich bei Neubauten n50 –Werte zwischen 0,3 und 10 ein. Während der Messung können über Strömungsmesser und Nebelgeneratoren Schwachstellen der Gebäudeaußenhaut aufgespürt werden.

Der BDT wird mit Einführung der ENEV sehr an Bedeutung gewinnen, da bei Nachweis ausreichender Dichtheit bei der Führung des Energiebedarfsausweises Erleichterungen eintreten, die zu Einsparungen an anderer Stelle führen können.

Als ausreichend luftdicht gilt ein Gebäude wenn der Nachweis eines n50 <3,0 (1,5 bei Gebäuden mit Lüftungsanlage) vorliegt.

 

 

 

 

 

 

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