Dipl.-Ing. Martin Knauber              Sachverständiger für

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Energieausweis

 

Aufgrund einer Anforderung der Europäischen Union ist auch in Deutschland ein Gebäudeenergiepass (auch Gebäudeenergieausweis genannt) eingeführt worden.

Dieser Energiepass soll Käufern oder Mietern auf einen Blick einen Hinweis geben auf den zu erwartenden Energieverbrauch des Gebäudes.

 

Am 25.04.07 hat die Bundesregierung mit der Neufassung der Energieeinsparverordnung (ENEV) die Einführung des Gebäudeenergieausweises beschlossen.

 

Danach ist vorgeschrieben, dass bei Vermietung oder Verkauf der Gebäudeenergieausweis vorgelegt werden muss, wenn dies verlangt wird.

 

Es gibt zwei Varianten des Gebäudeenergieausweises:

 

1.      Der verbrauchsbasierte Energieausweis

 

Hier werden die Energieverbräuche der letzten drei Jahre zugrunde gelegt

 

2.      Der bedarfsorientierte Energieausweis

 

Hier wird der Verbrauch nach einem genormten Verfahren berechnet.

 

Ein Muster des bedarfsorientierten Energieausweises sehen Sie hier:

 

Musterausweis.pdf

 

Welche Art von Energieausweis Sie benötigen hängt von der Art und vom Baujahr des Gebäudes ab.

Einen einfachen online check dazu finden Sie hier auf den Seiten der Energie-Agentur- NRW

 

http://www.energieagentur.nrw.de/energieausweis/c1.asp

 

Ich werde Ihnen bei der Ausstellung mit aller Sorgfalt und Kompetenz zur Seite stehen.

Zu den Kosten fragen Sie mich bitte. Sie variieren erheblich, je nach Art des Gebäudes und des Ausweises. (Anhaltswerte: ab 70 € für einen verbrauchsbasierten Ausweis und ein Einfamilienhaus, ca. ab 300 € für einen bedarfsorientierten Ausweis)

 

Bitte beachten Sie weiterhin:

 

Zu einer sorgfältigen Bearbeitung gehört bei mir zwingend auch eine Ortsbesichtigung und eine sorgfältige Datenerhebung.

Bei manchen online-Angeboten ist dies nicht gegeben, so dass die Aussagen des Ausweises oft nur bedingt aussagefähig sind

 

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