Dipl.-Ing. Martin Knauber Sachverständiger für
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Bauschäden
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Energieberatung
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Bauunterhaltung
Gutachten und Beratung am Bau
Regionalschwerpunkt Bochum,
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Unsere Lebensgewohnheiten und das Klima in
Mitteleuropa bedingen, dass wir alle erhebliche Mengen an Energie benötigen um unser
Leben angenehm zu gestalten. Die Entwicklungen der letzten 30 Jahre haben uns
deutlich gemacht, dass Energie aus nicht erneuerbaren Energiequellen (Kohle,
Öl, Erdgas) ein immer knapper werdendes Gut ist, mit dem nicht nur aus
wirtschaftlichen Gründen, sondern auch mit Rücksicht auf nachfolgende
Generationen sparsam und effizient umgegangen werden muss.

In Deutschland wird ca. 1/3 des
Gesamtenergieverbrauches aufgewendet um unsere Wohnungen zu beheizen und mit
warmem Wasser zu versorgen. Die Politik hat dafür gesorgt, dass durch Gesetze
und Verordnungen (WSVO 1977, WSVO 1984, WSVO1995, HeizAnlVO und EnEV 2002) der
Energieverbrauch bei Neubauten bereits deutlich zurückgegangen ist bzw.
zurückgehen wird.

Von dieser Entwicklung sind trotz Förderprogrammen
die Gebäude des Altbestandes bislang nur unzureichend erfasst worden.
Bei vielen Altbauten können Maßnahmen zur
Verbesserung der Wärmedämmung und der Gebäudetechnik wirtschaftlich sinnvoll
sein, die Wohnbehaglichkeit verbessern und zur Erhaltung der Bausubstanz
beitragen.
Im Falle von Renovierungs- bzw. Umbaumaßnahmen ist
eine Wirtschaftlichkeit von energetischen Zusatzmaßnahmen nahezu immer gegeben
und in vielen Fällen sind technische Verbesserungen zur Verringerung des
Energieverbrauches hier durch die neue EnEV sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Bei nahezu allen Altbauten (im Sinne des
Energieverbrauches können dies durchaus auch erst 20 Jahre alte Häuser sein)
ist eine Bewertung des energetischen Standards mit Feststellung der
Schwachstellen zu empfehlen. Pauschale Empfehlungen, wie sie oft in
Wohnzeitschriften zu lesen sind, wie „zuerst Heizung erneuern und dann neue
Fenster“ werden bei weitem nicht jedem Gebäude gerecht. Durch eine eingehende
Analyse des Gebäudes durch einen unabhängigen Sachverständigen kann eine
Empfehlung für abgestufte Maßnahmen ausgesprochen werden. Dabei werden dann
ohnehin erforderliche Erneuerungsmaßnahmen eingearbeitet und die Effizienz
berechnet.
Weiterhin ist zu beachten, dass unsachgemäß geplante
und durchgeführte Dämmmaßnahmen (insbesondere bei Innendämmung und
Dachausbauten) zu erheblichen Bauschäden führen können.
Die nach Durchführung von Energiesparmaßnahmen zu
erwartenden Verbrauchssenkungen können analog den Vorgaben der EnEV berechnet
und in einem Energiebedarfsausweis als zu erwartender Jahresenergieverbrauch
dokumentiert werden.
Ein solcher Ausweis (auch Energiepass genannt) kann
auch im Falle eines Verkaufes als wesentlicher Qualitätsbeleg vorgelegt werden.
Bei einer Energieberatung wird
natürlich nicht nur das Gebäude betrachtet. Auch das spezifische Verbrauchs-
und Nutzungsprofil der Bewohner muss hier erfasst und berücksichtigt werden, da
durch das Verhalten der Bewohner hohe Differenzen im Verbrauch auftreten
können.
Energieberater
des Handwerkes
Hier sind vor allem Fachleute der Heizungsbranche und des Schornsteinfegerhandwerks aktiv. Zu beachten ist hier der oft einseitige Schwerpunkt der Beratung bei der Heiztechnik.
Energieberater des Baustoffgewerbes
Bei aller möglichen Fachkenntnis ist zu befürchten
und realistischerweise auch zu erwarten, dass ein solcher Berater doch vor
allem Produkte seines Hauses verkaufen will.
Ob ein optimales Ergebnis damit erzielt wird, bleibt
damit offen.
Energieberater der Energieversorger
Trotz oft hoher fachlicher Qualifikation besteht
hier die Neigung den Schwerpunkt bei der Wahl der Energieversorgung vor allem
bei den bereitgestellten Energiearten Gas und Strom zu sehen.
Fremdenergiequellen werden entsprechend nicht ausreichend berücksichtigt. Eine
sinnvolle Beratung z.B. hinsichtlich eines Passivhauses ist hier nicht zu
erwarten
Unabhängige Energieberater
Eine objektive Beratung kann nur durch einen
Energieberater erfolgen, der einerseits fachlich qualifiziert ist, und auf der
anderen Seite vor allem unabhängig ist. Da er für seine Beratungsleistung ein
Honorar ausschließlich vom Bauherrn/Hausbesitzer erhält, ist dies
gewährleistet.
Im Bereich Energieberatung biete ich Ihnen folgende
Leistungen an:
Vor-Ort-Beratung Schwachstellen,
Effizienz, konstruktive Probleme,
Optimierungsgutachten Optimale Reihung von Maßnahmen, Berechnung
von Einsparungen, alternative
Möglichkeiten der
Wärmegewinnung,
optimale Anlagentechnik
Energiebedarfsausweis Wärmegesamtbilanz des Hauses nach EnEV
Kosten
Der Sachverständige gibt gerne sein Wissen weiter,
aber davon leben muss er auch.
Die Honorare eines Sachverständigen sind allerdings
oft geringer als der Laie erwartet und können sich oft schnell rentieren, wenn
durch das Gutachten höhere Einsparungen erzielt werden, oder Bauschäden
vermieden werden. Sachverständigenleistungen wie diese werden von keiner
Gebührenordnung erfasst und können individuell vereinbart werden.
Im Leistungsbereich Energieberatung wird die
Dienstleistung von mir nach Aufwand auf Stundenbasis verrechnet.
Selbstverständlich wird der Aufwand vor Auftragserteilung möglichst realistisch
abgeschätzt. Zusätzlich fallen evtl. Reisekosten an.
Die derzeit gültigen Kostensätze finden Sie
hier: Honorar
Weitere Infos zum häuslichen Energieverbrauch unter Luftdichtigkeit
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Sie sich für eine Fotovoltaikanlage zur Stromerzeugung, dann finden Sie
hier weitere Infos