Dipl.-Ing. Martin Knauber Sachverständiger für
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Bauschäden
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Gutachten und Beratung am Bau
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Schäden an Gebäuden sind so alt
wie die Bautechnik. Ursachen sind i.d.R. mangelhafte Ausführung, fehlerhafte
Planung, Fehlverhalten der Bewohner und mangelhafte
Materialien (und zwar in dieser Reihenfolge). Bei älteren Gebäuden sind
natürlich Wartungsmängel häufige Ursache.
Es hat den Anschein, dass Gebäudeschäden in den letzten Jahren in zunehmendem Maße auftreten. Die Ursachen sind mit Sicherheit z.T. in gestiegenem Kosten-/Zeitdruck zu sehen.
(Wo haben Rohbauten noch Zeit zum Austrocknen, in zunehmendem Maße wird frisches Holz im Dach verbaut und dann auch noch gleich ausgebaut, nie zuvor hat man in Ballungsgebieten so viel in ungünstigen Lagen gebaut)
Außerdem hat in den letzten Jahren in vielen Bereichen der Bautechnik ein Innovationsschub eingesetzt, hervorgerufen durch neue Anforderungen im Energieverbrauch und die Entwicklung neuer Baustoffe oder Bauteile. Diesen neuen Anforderungen können viele Planer und Bauausführende noch nicht immer gerecht werden.
Fazit: Es gibt immer
Bauschäden und es wird sie immer geben.
Die Klassiker sind dabei immer wieder Feuchteschäden z.B. durch aufsteigende Feuchte oder fehlerhafte Abdichtung, Schimmel und Rissbildung.
Im Mittelalter mussten die Baumeister bei wichtigen Baumaßnahmen mit ihrem Leben haften.
Diese Maßnahme mag vielleicht zum
Erfolg geführt haben, aber heute gibt es bessere Möglichkeiten:
Selbst wenn überall sorgfältig gearbeitet würde, und das muss bezweifelt werden, ist es nahezu unvermeidbar, dass trotzdem Fehler bei Planung und Ausführung gemacht werden. Das Risiko lässt sich aber deutlich reduzieren, wenn eine unabhängige Bauüberwachung eingesetzt wird. Die vermeintlichen zusätzlichen Kosten können durch Fehlerreduzierung oft mehrfach eingespart werden.
Vor der Sanierung von Schäden sollte immer eine unabhängige Bewertung des Zustandes durch einen Sachverständigen erfolgen. Nur so kann ein sachgerechtes Sanierungsverfahren gewählt werden. Sachgerecht bedeutet hier, dass das Sanierungsziel dauerhaft erreicht wird, der Aufwand aber auch Zustand und Nutzung angemessen ist. Sanierungsvorschläge des Handwerkes sollten nicht alleinige Planungsgrundlage sein. Fehlerursachen können oft nur gewerkübergreifend erkannt werden.
Bei nahezu allen Baumängeln herrscht Uneinigkeit darüber, wer den Schaden verursacht hat. Hier kann nur ein unabhängiger Sachverständiger durch eine gutachterliche Bewertung zu Schadensursache und Beseitigung helfen.
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